Towae Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts

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Antragstellung

Anträge zur Förderung von Projekten können an den Vorstand der Towae-Stiftung jederzeit formlos gestellt werden; sie sollten

  1. die Art des Projektes,
  2. den beabsichtigten Zeitraum der Durchführung und
  3. einen möglichst detaillierten Finanzierungsplan beinhalten,
  4. sowie eine Angabe darüber, ob die bei der Towae-Stiftung beantragten Mittel als Teilfinanzierung, als Anschubfinanzierung oder als Alleinfinanzierung gedacht sind.

Nach der Geschäftsordnung der Stiftung können folgende Vorhaben in der Regel nicht gefördert werden:

Bauvorhaben

  • Zuschüsse zu laufenden Personalkosten
  • Zuschüsse zur Grundfinanzierung von Einrichtungen
  • Druckkostenzuschüsse für Publikationen, deren Entstehung nicht von der Towae-Stiftung gefördert wurde